BITV Verordnung
WebBarrierefrei
Barrierefreie Internetseiten stehen fest mit den Begriffen Usability (Benutzbarkeit) und Accessibility (Zugänglichkeit) zusammen und Zielen darauf hin, Websiten bzw. das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen egal ob diese blind- oder sehbehindert sind.
Die deutsche Regierung hat hat sich diesem Thema durch die "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), genähert und hierführ Richtlinien aufgestellt. Diese Verordnung wurde im Juli 2002 verabschiedet und verplichtet alle Websiten von deutschen Bundesbehörden zu einem barrierefreien Internetauftritt. Es ist geplant diese Verordung in einer neuen Version länderspezifisch vorzuschreiben.
Auch wenn Sie bzw. ihre Website nicht von diesem Gesetz betroffen sind - barrierefreie Webseiten ermöglichen vielen Menschen erst den Zugang zu ihren Informationen und tragen nicht zuletzt zu einem positiven Image bei.
Was ist eine barrierefreie Website?
Was Barrierefreiheit ausmacht
- Verständlichkeit
- Ein Bild enthält zusätzlich noch Informationen, die das Bild beschreiben. So kann z.B. ein Text-Browser für blinde Menschen das Bild "verstehen" und wiedergeben.
- Es sollte immer mehrere Möglichkeiten geben, einen Inhalt zu finden z.B. über eine Suche, Sitemap etc.
- Abkürzungen und Akronyme werden so dargestellt, das beim darüberfahren mit der Maus eine Kurze Erklärung der Abkürzung erscheint
- usw.
- Zugänglichkeit
- Die Schriftgröße kann der Betrachter über die Website einstellen, ohne das sich das Layout verändert
- Die Website besitzt eine eigene Druckversion
- Trennung Inahlt und Layout
- Der Inhalt einer Website wird absolut vom Layout (Aussehen) getrennt, dadurch ist diese Seite Suchmaschinen freundlicher, Schlanker und Verständlicher
- Sematisch richtiges Markup
- Eine Überschrift wird auch als solche gekennzeichnet, damit z.B. ein blinder Surfer auch versteht das es sich hierbei um eine Überschrift handelt und nicht um einen Link
Die oben gelisteten Merkmale sind nur ein Auszug dessen was eine Barrierefrei Seite ausmacht. Wenn Sie genauere Technische informationen wollen nutzen sie das PDF Dokument über die BITV -Verordnung.
Die Richtlinien
Das W3C ist das DIN-Institut fürs Internet
Im Internet gibt es genauso Standards und Normen wie in der Industrie oder im Alltag. Was in der Industrie die DIN- bzw. -ISO Normen sind, sind im Internet die Richtlinien und Empfehlung des World Wide Web Consortium kurz W3C. Diese einhaltung der W3C Standards bei der Realisierung einer Website, garantiert Browser- und Systemübergreifende (Linux,MacOS,Windows etc.) richtige und gleiche Darstellung einer Website.
Durch einhalten dieser Richtlinien können auch Blinde oder Sehschwache Menschen eine Website Betrachten und Bedienen – ebenso ist eine Barrierefreie Internetseite Suchmaschinen freundliche und wird somit besser von den Usern gefunden.
Kosten
Je nach Aufwand…
Die Kosten für die Erstellung einer barrierefreien Internetpräsenz variieren sehr stark. Zunächst kommt es darauf an, welche Inhalte auf welche Art in ihrer Onlinepräsenz auftauchen. Daneben spielt es eine Rolle, welchen Verordnungen und Richtlinien für Barrierefreiheit ihre Präsenz unterliegen soll. Sprechen Sie einfach mit uns, wenn Sie nähere Informationen benötigen.


